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Mandanteninformation

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Arbeitnehmer aufgepasst: Diese drei Werbungskostenarten sind häufig absetzbar

Arbeitnehmer können ihre beruflich veranlassten Aufwendungen als Werbungskosten in der Einkommensteuer abrechnen und so bares Geld sparen. Folgende drei Kostenpositionen lassen sich häufig absetzen und helfen dabei, die Werbungskostenpauschale von 1.230 EUR pro Jahr zu überspringen, die das Finanzamt ohnehin gewährt:

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 11/2024)

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