Home Über uns Klienten Leistungen Unser Team Service Kontakt

Mandanteninformation

Unter dem Motto "Gut zu wissen" bieten wir Ihnen hier als Service unsere aktuellen Mandanteninformationen.

zurück zur Übersicht

Anhängige Musterverfahren: Steuerpflicht für Energiepreispauschale auf dem Prüfstand

Ab September 2022 wurde die Energiepreispauschale (EPP) als Kompensation für die hohen Energiekosten an die Bürger ausgezahlt. Von der Einmalzahlung in Höhe von 300 EUR profitierten Arbeitnehmer, Selbständige, Pensionäre und Rentner. Der Wermutstropfen: Die Pauschale muss versteuert werden - bei Arbeitnehmern und Pensionären als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, bei Selbständigen und Rentnern als sonstige Einkünfte. Schon früh mehrten sich in der Fachwelt die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. hatte bereits im April 2022 gefordert, von der Besteuerung der EPP abzusehen. Der Verband kritisierte, dass der Zuschuss einer Einkommensart des Einkommensteuergesetzes zugeordnet wird.

Nun kommt weitere Bewegung in die Sache: Beim Finanzgericht Münster ist eine Klage zur Rechtmäßigkeit der Besteuerung der EPP anhängig (Az. 14 K 1425/23 E). Das Verfahren betrifft die EPP I, die an Erwerbstätige ausgezahlt wurde. Die Besteuerung der EPP II, die an Rentner und Versorgungsempfänger gezahlt wurde, wird mittlerweile vom Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern überprüft (Az. 3 K 231/23).

Hinweis: Sofern möglich, sollten Steuerbescheide zur Frage der Besteuerung der EPP verfahrensrechtlich offengehalten werden. Dies kann über einen Einspruch erfolgen, mit dem beim Finanzamt das Ruhen des Verfahrens beantragt wird. Zwar besteht ein Anspruch auf Ruhendstellung erst, wenn ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Aufgrund der Breitenwirkung der genannten finanzgerichtlichen Verfahren können die Finanzämter aber angehalten sein, entsprechende Einspruchsverfahren aus Zweckmäßigkeitsgründen ruhend zu stellen, so dass Einspruchsführer gleichermaßen von einer späteren, für sie günstigen Rechtsprechung im eigenen Fall profitieren können.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 04/2024)

zurück zur Übersicht

Sie benötigen weitergehende Informationen? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin.