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Mandanteninformation

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Ukraine-Krise: Welche Erleichterungen für den Spendenabzug gelten

Der Krieg in der Ukraine hat hierzulande eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Privatpersonen, Vereine und Unternehmen, die notleidende Menschen aus der Ukraine unterstützen, können ihre Spenden nun leichter steuerlich absetzen. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 17.03.2022 unter anderem folgende Regelungen erlassen:

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 06/2022)

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