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Mandanteninformation

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Gestiegene Mobilitätskosten: Grundfreibetrag, Pendlerpauschale und Arbeitnehmer-Pauschbetrag sollen steigen

Das Bundeskabinett hat im März 2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen und damit steuerliche Erleichterungen für Steuerzahler auf den Weg gebracht. Im Einzelnen sieht der Gesetzesentwurf folgende steuerliche Entlastungsmaßnahmen vor:

Hinweis: Die Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags verringern den Lohnsteuerabzug auf Lohneinkünfte, da beide Beträge im Lohnsteuertarif und in den Lohnprogrammen eingearbeitet sind. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes wird es aber voraussichtlich noch bis zum Frühsommer 2022 dauern, so dass die Neuregelungen bis dahin noch nicht (lohn-)steuerentlastend wirken.

Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise infolge der Ukraine-Krise mittlerweile weitere Entlastungen auf den Weg gebracht. So soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate sinken - der Benzinpreis fällt damit um 30 Cent je Liter, Diesel um 14 Cent je Liter. Zudem sollen eine einmalige Energiepauschale von 300 EUR gezahlt (zusätzlich 100 EUR pro Kind), vergünstigte ÖPNV-Tickets angeboten und Empfänger von Sozialleistungen weiter entlastet werden.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 06/2022)

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