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Mandanteninformation

Unter dem Motto "Gut zu wissen" bieten wir Ihnen hier als Service unsere aktuellen Mandanteninformationen.

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Spenden an Parteien: Arbeitseinsatz im Wahlkampf als Sonderausgabe absetzbar

Wer seine Partei im Superwahljahr 2021 mit Geldspenden oder Arbeitseinsätzen unterstützt hat, kann sein Engagement in vielen Fällen von der Einkommensteuer absetzen. Es gelten hierbei folgende steuerliche Regelungen:

Hinweis: Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis jeweils 300 EUR (bis 2020: 200 EUR) reicht zum Abzug ein vereinfachter Nachweis für das Finanzamt, beispielsweise ein PC-Ausdruck der Buchungsbestätigung. Eine amtliche Spendenquittung (umgangssprachlich Spendenbescheinigung oder Spendenquittung) ist also nicht nötig. Generell müssen die Nachweise zudem nur vorgelegt werden, wenn das Finanzamt den Steuerzahler dazu auffordert.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 12/2021)

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