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Reform: Geändertes Wohnungseigentumsgesetz tritt in Kraft
Aufgrund des demografischen Wandels steigt das Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzierend aus- und umzubauen. Für die Erreichung der Klimaziele ist die energetische Sanierung von Bestandgebäuden unerlässlich. Daneben verlangt auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz. Daher wurde das Wohnungseigentumsgesetz grundlegend reformiert. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz bringt unter anderem folgende Änderungen:
Weitere Schwerpunkte der Reform betreffen die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und Vorgaben für den Sachkundenachweis eines zertifizierten Verwalters sowie Regeln zur Bestellung und Abberufung des Verwalters.
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(aus: Ausgabe 12/2020)
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