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Mandanteninformation

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Corona-Krise: Gesetzgeber bringt Entlastungsmaßnahmen beim Elterngeld auf den Weg

Mit den Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie wächst die Zahl von Eltern, die die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug in seinen Varianten nicht mehr einhalten können. Eltern, die bestimmten Berufsgruppen angehören (Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten usw.), werden an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und können weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst bestimmen.

Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten in wirtschaftliche Notlagen. Das betrifft Eltern, die aktuell Elterngeld beziehen und in Teilzeit arbeiten, sowie werdende Eltern, denen Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung durch die Corona-bedingte Kurzarbeit oder Freistellung drohen.

Da die bisherigen Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes auf diese besondere Situation nicht zugeschnitten sind, hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie zeitlich befristete Regelungen für betroffene Familien geschaffen, um sie in der aktuellen Lebenslage weiterhin effektiv mit dem Elterngeld unterstützen zu können.

Konkret sieht das Gesetz Folgendes vor:

Hinweis: Die Regelungen zur Nichtberücksichtigung von Einkommensersatzleistungen gelten auch für Eltern, die nicht in einem systemrelevanten Beruf arbeiten.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 07/2020)

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