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Arbeitszeitkonto: Beachten Sie die vGA-Falle!
Verdeckte Gewinnausschüttungen führen zu unangenehmen steuerlichen Folgen: Erkennt das Finanzamt Aufwendungen der Gesellschaft nicht an, weil es sich seiner Meinung nach um eine sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung handelt, treten insbesondere zwei Rechtsfolgen ein: Zum einen darf die Gesellschaft keinen steuermindernden Aufwand geltend machen und zum anderen muss der Gesellschafter die verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern.
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main (OFD) hat sich kürzlich mit der Frage beschäftigt, wie Arbeitszeitkonten eines Geschäftsführers in diesem Kontext zu beurteilen sind. In Arbeitszeitkonten werden in der Regel Mehrarbeitszeiten erfasst, damit der darauf entfallende Arbeitslohn während einer späteren, in der Regel längerwährenden Freistellung (Sabbatical) ausgezahlt werden kann. Für die steuerliche Behandlung sind bei Geschäftsführern grundsätzlich drei Fälle zu unterscheiden:
Hinweis: Gleitzeitkonten, mit denen eine werktägliche oder wöchentliche Flexibilisierung der Arbeitszeit ermöglicht werden soll, fallen nicht unter diese Regelung. Sie sind also regelmäßig anzuerkennen, sofern sie fremdüblich sind.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Körperschaftsteuer |
(aus: Ausgabe 03/2020)
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