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Elektronische Marktplätze: 29.000 Onlinehändler aus China wurden registriert

Seit 2019 werden Marktplatzbetreiber im Onlinehandel stärker in die Pflicht genommen, um Umsatzsteuerbetrug im Internetgeschäft zu verhindern. So müssen die Betreiber von elektronischen Marktplätzen

Hinweis: Missachtet der Marktplatzbetreiber diese Regelungen, muss er mit einer Haftungsinanspruchnahme für die Umsatzsteuerschulden der Onlinehändler rechnen.

Für die Umsatzbesteuerung von Händlern, die ihren Sitz unter anderem in China, Hongkong, Macau und Taiwan haben, ist das Finanzamt Neukölln zuständig. Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin hat jetzt erklärt, dass bei diesem Amt bis zum 30.12.2019 rund 29.000 Onlinehändler mit Sitz in China (einschließlich Hongkong, Macao und Taiwan) umsatzsteuerlich registriert wurden. Somit sind mehr als 65-mal so viele Unternehmen wie 2017 registriert - damals waren es lediglich 432 Onlinehändler. Derzeit werden in Neukölln pro Woche durchschnittlich rund 200 Neuanträge von Onlinehändlern aus China, Hongkong, Macao und Taiwan  erfasst.

Hinweis: Mit der Zahl der Registrierungen ist auch das Umsatzsteueraufkommen enorm gestiegen. Dieses lag 2017 noch bei insgesamt rund 34 Mio. EUR, 2018 bei rund 92,5 Mio. EUR und 2019 bis einschließlich November schließlich bei knapp 200 Mio. EUR.

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 03/2020)

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