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Mandanteninformation

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Bürokratieentlastungsgesetz: Bundesregierung möchte Bürger und Verwaltung entlasten

Das Bundeskabinett hat am 18.09.2019 das Bürokratieentlastungsgesetz III auf den gesetzgeberischen Weg gebracht. Danach sollen die Wirtschaft, die Bürger und die Verwaltung um ca. 1,1 Mrd. EUR entlastet werden.

Aus steuerlicher Sicht sind unter anderem folgende Entlastungsmaßnahmen vorgesehen:

Hinweis: Der Gesetzentwurf wird jetzt im Bundestag beraten. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Wir werden Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 12/2019)

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