Unter dem Motto "Gut zu wissen" bieten wir Ihnen hier als Service unsere aktuellen Mandanteninformationen.
Steuertermine Januar 2020
10.01. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.01.2020. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Dezember 2019]
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(aus: Ausgabe 12/2019)
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