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Mandanteninformation

Unter dem Motto "Gut zu wissen" bieten wir Ihnen hier als Service unsere aktuellen Mandanteninformationen.

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Dienstreisen: Welche Kosten Arbeitnehmer absetzen können

Wenn Arbeitnehmer dienstlich unterwegs sind, können sie selbstgetragene Reisekosten als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Folgende Kostenpositionen für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten sind dabei abziehbar:

Hinweis: Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die Kosten einer Dienstreise auch lohnsteuerfrei erstatten, soweit der Rahmen der als Werbungskosten abzugsfähigen Aufwendungen nicht überschritten wird.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 06/2019)

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