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Mandanteninformation

Unter dem Motto "Gut zu wissen" bieten wir Ihnen hier als Service unsere aktuellen Mandanteninformationen.

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Steuertermine März 2019

11.03.Umsatzsteuer*
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*
Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer**
Solidaritätszuschlag**
Kirchensteuer ev. und r.kath**

Zahlungsschonfrist: bis zum 14.03.2019. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Februar 2019; ** für das I. Quartal 2019]

Information für: -
zum Thema: -

(aus: Ausgabe 02/2019)

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