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Kassen-Nachschau: Überraschungsbesuch des Finanzamts kann teure Folgen haben

Bereits seit dem 01.01.2018 können Finanzämter bei Betrieben der Bargeldbranche unangekündigte Kassen-Nachschauen durchführen und in diesem Rahmen überprüfen, ob die Daten des Kassensystems den gesetzlichen Formvorschriften genügen und die Buchungen von Kasseneinnahmen und -ausgaben ordnungsgemäß erfolgen. Die Überraschungsbesuche des Fiskus sollen Manipulationen von Kassendaten und somit Steuerbetrug verhindern.

Die Steuerberaterkammer Stuttgart (StBK) hat nun die Eckpunkte des Verfahrens dargestellt:

Hinweis: Fördert die Kassen-Nachschau Unstimmigkeiten zutage, kann das Finanzamt direkt und ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer "echten" Betriebsprüfung übergehen. Stellt sich die Kassenführung dann als nicht ordnungsgemäß heraus, verliert die gesamte Buchführung ihre Beweiskraft, so dass Einnahmen hinzugeschätzt werden können. Dem geprüften Unternehmen drohen dann erhebliche Steuernachzahlungen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 01/2019)

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