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Mandanteninformation

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Finanzamt bindet sich: Verbindliche Auskunft schafft Rechtssicherheit

Nicht nur im zwischenmenschlichen Miteinander ist Verbindlichkeit ein hohes Gut - auch im Verhältnis zwischen Steuerzahler und Finanzamt möchte man auf das Wort des anderen vertrauen können.

Um diese Verlässlichkeit herzustellen, bietet sich eine verbindliche Auskunft an: Beantragt der Steuerzahler eine solche beim Finanzamt, kann er rechtssicher abklären, welche steuerlichen Folgen ein noch nicht verwirklichter Sachverhalt (z.B. eine geplante Firmenumstrukturierung) haben könnte.

Die Auskunft löst zwar Gebühren aus, bietet aber den Vorteil, dass sich das Finanzamt an die darin enthaltenen Aussagen bindet. Wird der Sachverhalt vom Steuerzahler später wie angekündigt umgesetzt, kann er sich im Besteuerungsverfahren also auf die Auskunft berufen.

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat in einer aktualisierten Verfügung nun Einzelfragen zur Antragstellung und zum (notwendigen) besonderen steuerlichen Interesse an der Auskunftserteilung aufgegriffen. Die Aussagen im Überblick:

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 12/2018)

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